__ am 30. November 2022 über ein intermittierendes Einschlafen der Ulnarseite der linken Hand und immer wieder auftretende Schwindelattacken (VB 68). Dr. med. B._____ hielt am 14. Februar 2023 fest, dass sich versicherungsmedizinisch aus dem neuen Bericht von Dr. med. D._____ keine neuen Gesichtspunkte ergäben. Die unklaren Desorientierungszustände schienen nicht mehr aufgetreten zu sein bzw. würden anscheinend keine Rolle mehr im Krankheitsgeschehen spielen. Es könne daher weiterhin auf seine Beurteilung vom 21. Juni 2022 abgestellt werden (VB 71). Dieser Einschätzung des RAD-Arztes widersprach Dr. med. D.__