Zudem berichtete Dr. med. D._____ am 3. August 2022 erstmals über örtliche Desorientiertheiten des Beschwerdeführers (VB 60). Diesbezüglich hielt Dr. med. B._____ in der Aktenbeurteilung vom 3. Oktober 2022 fest, ob sich die neu aufgetretenen Verwirrtheitszustände behandeln liessen oder sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkten, könne noch nicht beurteilt werden, und er empfahl die Einholung eines Verlaufsbericht in etwa drei Monaten (VB 62). In der Folge berichtete Dr. med. D._____ am 30. November 2022 über ein intermittierendes Einschlafen der Ulnarseite der linken Hand und immer wieder auftretende Schwindelattacken (VB 68).