Dieses Ereignis habe doch eine Verschlechterung im Zustand gebracht. Vermehrt bestehe eine ausgeprägte Fatigue, und in letzter Zeit habe sich auch eine depressive Verstimmung "dazugestellt". Der Beschwerdeführer befolge weiterhin eine Ergotherapie, dies vor allem wegen der auf frühere Ereignisse zurückzuführenden feinmotorischen Beeinträchtigung der linken Hand. Auch würden weiterhin Verkrampfungen der Hand auftreten, welche auf eine antikonvulsive Therapie refraktär gewesen seien. Er sehe deshalb den Beschwerdeführer nicht nur in seiner ursprünglichen Tätigkeit als Bauarbeiter zu 100 % eingeschränkt, sondern auch für jegliche Verweistätigkeit (VB 103).