2.4. In seiner Aktenbeurteilung vom 12. Februar 2024 hielt Dr. med. B._____ fest, es werde jetzt ein Schreiben von Dr. med. D._____ vom 13. Dezember 2023 eingereicht. Darin sei – relativ allgemein gehalten – eine Verschlechterung angegeben. Angeführt werde der Austrittsbericht des Kantonsspitals C._____ vom 13. März 2023. Demnach hätten sich zusätzlich zu den bereits früher ereigneten cerebrovaskulären Ereignissen neu bihemisphärische Hirninfarkte bei Verschluss der Carotis interna rechts ereignet. Eine mechanische Rekanalisation sei durchgeführt worden. Dieses Ereignis habe doch eine Verschlechterung im Zustand gebracht, vermehrt bestehe -5-