Bei der akuten Epididymitis links handle es sich um eine vorübergehende, behandelbare Erkrankung. Eine anhaltende Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sei dadurch auch nicht ausgewiesen. Die Blasenentleerungsstörungen würden medikamentös behandelt. Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ergäben sich dadurch ebenfalls keine. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass weiterhin auf die RAD-Beurteilung vom 21. Juni 2022 abgestellt werden könne (VB 98 S. 2 f.).