_ datiere vom 1. Oktober 2021. Es könne deshalb mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass seit Juli 2021 keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten sei und auf die Beurteilung des Sprechstundenberichts vom 15. Juli 2021 abgestellt werden könne, in dem keine Einschränkungen mehr beschrieben worden seien. In der angestammten Tätigkeit als Maurer bestehe seit dem Schlaganfall vom 1. Juni 2020 dauerhaft keine Arbeitsfähigkeit mehr. In körperlich leichter Tätigkeit sei ab dem 15. Juli 2021 wieder eine Arbeitsfähigkeit von 100 % möglich (VB 52 S. 3).