Der Beschwerdeführer habe am 1. Juni 2020 eine rechtshemisphärische kleine Ischämie erlitten und sich deshalb vom 1. bis 3. Juni 2020 in stationärer Behandlung im Kantonsspital C._____ befunden. Residual habe eine Feinmotorik- und Gefühlsstörung am linken Arm bestanden. Ab August 2020 seien mehrere cerebrovaskuläre Kontrollen in der Sprechstunde erfolgt. Im November 2020 habe der Beschwerdeführer noch über eine Feinmotorikstörung der linken Hand berichtet, welche sich jedoch unter Ergotherapie weiter verbessere. Im weiteren Verlauf sei eine neurologische Abklärung bei Dr. med. D._____ erfolgt.