2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. Juni 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Raffaella Biaggi, Advokatin, Basel, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 3. Mai 2024 zu Recht (lediglich) eine vom 1. Juni 2021 bis 31. Oktober 2021 befristete ganze Rente zugesprochen hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 118 S. 4).