1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Maurer tätig gewesen, als er sich aufgrund der Folgen eines Hirnschlags bei der Beschwerdegegnerin am 2. Dezember 2020 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische und erwerbliche Abklärungen und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und mehrfacher Rücksprache mit dem RAD sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 3. Mai 2024 für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Oktober 2021 eine ganze Invalidenrente zu.