3.3. Die RAD-Ärztin med. pract. C._____ führte in ihrer Stellungnahme vom 30. April 2018 aus, es könne auf das Gutachten von Dr. med. B._____ abgestützt werden, da es die rechtlichen Anforderungen erfülle. Es bestünde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert, welcher eine länger dauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründen würde (VB 76).