Jedoch bestünden deutliche psychosoziale Belastungen mit der Trennung von seiner Ehefrau und seiner Tochter sowie dem erlebten Mobbing und schlussendlich erhaltener Kündigung der letzten Arbeitsstelle, welche eine Rolle spielen würden (VB 74 S. 13). Die multiple und wechselnde somatische Beschwerdesymptomatik sei doch deutlich ausgeprägt, so dass eine psychische Überlagerung angenommen werden müsse, die nicht nur mit einer Somatisierung im Rahmen der Depression erklärt werden könne (VB 74 S. 11). Es würde eine regelmässige Behandlung stattfinden, wobei diese aber nicht ausgeschöpft sei. Zudem sollte die Einnahme einer antidepressiven Medikation erfolgen (VB 74 S. 15).