1. 1.1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 27. Mai 2015 erstmalig bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 10. Mai 2016 wies die Beschwerdegegnerin dieses Gesuch ab. Am 18. Oktober 2017 meldete sich der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin erneut zum Bezug von Leistungen an. Dieses Gesuch wies die Beschwerdegegnerin gestützt auf das Gutachten von Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 31. März 2018 mit Verfügung vom 16. Oktober 2018 ebenfalls ab.