Haushalt lebende Kinder (3 x Fr. 600.00) ergäben sich – ohne Berücksichtigung der offenbar bestehenden Prämienverbilligungen – monatliche Auslagen von rund Fr. 5'400.00 für die ganze Familie. Selbst wenn noch Krankenkassenprämien für eine weitere Person sowie Schuldzinsen (vom Beschwerdeführer im Formular mit Fr. 525.80 angegeben) zu berücksichtigen wären, ist Mittellosigkeit aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Angaben im Formular nicht erkennbar. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung ist daher abzuweisen.