Vermögenswerte wurden keine deklariert, obwohl vereinzelte Bankbelege eingereicht wurden. Jedoch geht aus den eingereichten Belegen etwa der Saldo des Kontos bei der D._____ gar nicht hervor. Auch die geltend gemachten Schulden wurden nicht nachvollziehbar dargelegt. Die Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen lassen sich daher aufgrund der unvollständigen Unterlagen nicht vollständig überprüfen. Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer hat seine Bedürftigkeit deshalb auch nach Gewähren einer Nachfrist nicht dargelegt, womit das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen offengelassen werden kann.