Von den im Formular geltend gemachten Auslagen wurde einzig der Mietzins von Fr. 1'461.00 mittels eines Belegs nachvollziehbar dokumentiert. Die Krankenkassenprämien wurden für vier der fünf im Haushalt lebenden Personen belegt und betragen für diese Fr. 1'264.55 (KVG), für den Beschwerdeführer selbst Fr. 407.15 (KVG), was mit dem im Formular angegebenen Betrag nicht übereinstimmt. Die im Formular unter "Beilagen" genannte Verfügung betr. Prämienverbilligungen liegt den Unterlagen nicht bei, weshalb die Höhe der allfälligen Prämienverbilligungen nicht bekannt ist. Der im Formular genannte monatliche Anteil Steuern von Fr.