Im nachträglich eingereichten Formular "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege" vom 25. November 2024 wurde ein monatliches Einkommen der im Haushalt lebenden Personen von Fr. 9'431.70 (Erwerbseinkommen von Fr. 3'440.00 + Fr. 3'853.80 + 1'335.00 sowie Versicherungs- und Rentenleistungen von Fr. 220.20 und Fr. 332'70 sowie Familien- und Ausbildungszulagen von Fr. 250.00) angegeben, wobei aktuelle Abrechnungen, welche diese Einkommen belegen würden, weitgehend fehlen. Von den im Formular geltend gemachten Auslagen wurde einzig der Mietzins von Fr. 1'461.00 mittels eines Belegs nachvollziehbar dokumentiert.