7.4.2. Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer ersuchte um eine "angemessene Nachfrist" zwecks Einreichung von Unterlagen, um sich über seine Mittellosigkeit auszuweisen (vgl. Beschwerde S. 7). Mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 wurde ihm eine Frist von 30 Tagen zwecks Einreichung des vollständigen Formulars betreffend unentgeltliche Rechtspflege zusammen mit den entsprechenden Belegen gewährt. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Gesuch im Unterlassungsfall abgewiesen werde. Der Beschwerdeführer reichte am 25. November 2024 (Postaufgabe) diverse Unterlagen ein.