Jahr 2023 einen Jahreslohn von Fr. 61'081.35 erzielt hätte (VB 622). Damit ergibt sich im Vergleich mit dem im Jahr vor dem Unfallereignis erzielten Einkommen – entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers – sogar eine Lohnsteigerung. Auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin ist damit abzustellen, weshalb die Beschwerdegegnerin das Valideneinkommen zu Recht mit Fr. 61'081.35 bemessen hat.