6.3. 6.3.1. Bezüglich der Bemessung des Valideneinkommens bringt der Beschwerdeführer vor, das Valideneinkommen sei zu tief angesetzt worden, weil er vor dem Unfall einen versicherten Verdienst von Fr. 64'860.10 erzielt habe. Es sei davon auszugehen, dass er inskünftig mindestens das bisherige Mindesteinkommen erzielt hätte. Die anderslautende Bestätigung des Arbeitgebers sei nicht nachvollziehbar. Zudem fehle eine klare Begründung, warum er weniger verdient hätte als in all den Jahren zuvor (Beschwerde S. 6).