Die Arbeitsfähigkeit für die Tätigkeit als Bäcker sei vollumfänglich und dauerhaft aufgehoben. Für eine angepasste Tätigkeit bestehe seit April 2023 eine Arbeitsfähigkeit von 80 %. Es würden Einschränkungen in Form von belastungsabhängigen Schmerzen im Handgelenk rechts bei auch leichten manuellen Anforderungen bestehen. Bezogen auf ein zeitliches Arbeitspensum von 8.5 Stunden pro Tag bestehe eine zeitliche Einschränkung von 20 % aufgrund der Schmerzen und aufgrund eines erhöhten Pausenbedarfs, was einer zumutbaren zeitlichen Arbeitszeit von 6.8 Stunden pro Tag an 5 Tagen der Woche entspreche. Arbeiten in kalter Umgebung seien dauerhaft nicht mehr zumutbar.