"1. Es sei der Einspracheentscheid der Visana Versicherungen AG vom 26.04.2024 aufzuheben und dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab dem 01.05.2023 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% zuzusprechen. 2. Eventuell sei der Einspracheentscheid der Visana Versicherungen AG vom 26.04.2024 aufzuheben und im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin und unter Gewähren der unentgeltlichen Rechtspflege und -verbeiständung."