___ GmbH vom 6. Februar 2024). Mit Einspracheentscheid vom 26. April 2024 hiess die Beschwerdegegnerin die Einsprache teilweise gut und sprach dem Beschwerdeführer ab 1. Mai 2023 eine Invalidenrente basierend auf einer Erwerbsunfähigkeit von 20 % zu. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 26. April 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: