In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für diesen Unfall und richtete Versicherungsleistungen (Heilbehandlung/Taggelder) aus. Nach medizinischen Abklärungen sowie Rücksprache mit ihrem beratenden Arzt stellte sie die vorübergehenden Leistungen mit Verfügung vom 28. Juni 2023 rückwirkend per 10. April 2023 ein und sprach dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung (Integritätseinbusse: 7.5 %) zu. Einen Anspruch auf eine Invalidenrente verneinte sie. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einsprache erhoben hatte, veranlasste die Beschwerdegegnerin eine handchirurgische Begutachtung (Gutachten der C._____ GmbH vom 6. Februar 2024).