1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer war als Bäcker bei der B._____ AG, angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er am 25. November 2021 bei der Arbeit von einer Leiter stürzte und sich die rechte Hand brach. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für diesen Unfall und richtete Versicherungsleistungen (Heilbehandlung/Taggelder) aus.