" 1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 12.05.2024 sei vollumfänglich aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, die gesetzlich und vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere die Erstattung der Kosten für den Aufenthalt vom 01.04.2020 bis 29.05.2020 in der C._____ in Deutschland, zurückzuerstatten. 2. Eventualiter sei die Sache zur weiteren Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."