1.2. Daraufhin holte die Beschwerdegegnerin einen weiteren medizinischen Bericht ein, nahm Rücksprache mit ihrem vertrauensärztlichen Dienst und lehnte mit Verfügung vom 27. Februar 2024 die Kostenübernahme erneut ab. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 12. Mai 2024 ab. 2. 2.1. Mit fristgerechter Beschwerde vom 27. Mai 2024 stellte die Beschwerdeführerin folgende Anträge: