Aktenbeurteilung vom 19. April 2024 hinsichtlich des Befunds der behandelnden Ärztin anschliesst, gehen die Ansichten von Dres. med. E._____ und Vaeckenstedt in Bezug auf die Einordnung der Instabilität des MP-2- Gelenkes als traumatisch oder krankheitsbedingt klar auseinander. Zudem wird die Annahme des beratenden Arztes, wonach die Gesundheit der Beschwerdeführerin auch schon vor dem Ereignis beeinträchtigt gewesen sei (VB 10 S. 4), nicht begründet und findet keine Stütze in den Akten. Insgesamt ist damit in Anbetracht der strengen Anforderungen an reine Aktenbeurteilungen durch versicherungsinterne medizinische Fachpersonen als Entscheidungsgrundlage (vgl. E. 3.2.2. hiervor;