Aus den Akten ergibt sich, dass sich die Beschwerdeführerin bereits am 6. Juli 2023 in ärztliche Behandlung bei ihrem Hausarzt, Dr. med. G._____, begab, welcher ihr Physiotherapie verschrieb (VB 7). Dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Behandlungsbericht der Physiotherapeutin vom 22. September 2023 ist zu entnehmen, dass sich die Beschwerdeführerin seit dem 15. August 2023 in physiotherapeutischer Behandlung befand, wobei sowohl die linke Schulter als auch der linke Fuss therapiert wurden. Die Physiotherapeutin hielt fest, die Beschwerden an Schulter und Fuss links hätten sich zwar etwas verbessert, würden die Beschwerdeführerin jedoch weiterhin recht einschränken.