internen Arztes (vgl. E. 3.2.2 hiervor) gleichzusetzen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_281/2018 vom 25. Juni 2018 E. 3.2.2). Soweit Dr. med. D._____ eine traumatische Genese der linksseitigen Fussbeschwerden mit der Begründung verneint, solche seien erst mehrere Monate nach dem Unfallereignis ausgewiesen (VB 10 S. 4; 19 S. 6; 21 S. 8), kann ihm nicht gefolgt werden. Aus den Akten ergibt sich, dass sich die Beschwerdeführerin bereits am 6. Juli 2023 in ärztliche Behandlung bei ihrem Hausarzt, Dr. med. G._____, begab, welcher ihr Physiotherapie verschrieb (VB 7).