3.1.5. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens holte die Beschwerdegegnerin eine weitere Beurteilung bei Dr. med. D._____ ein. Dieser verwies in seinem Bericht vom 5. Juni 2024 auf zwei medizinische Studien und hielt fest, dass die plantare Platte stets ein mitbeteiligter Faktor einer Zeheninstabilität rein krankhafter Genese der beginnenden Hammerzehe im Anfangsstadium sei und dass hier, wie bereits mehrfach erläutert, bei ab dem 19. Oktober 2023 dokumentierten vermehrten Fussschmerzen eindeutig nicht mit der nötigen Wahrscheinlichkeit erkannt werden könne, dass es sich um einen ereigniskausalen Befund fast vier Monate zuvor handle.