"1. Die angefochtene Verfügung vom 2. Februar 2024 sei aufzuheben. -3- 2. Der Beschwerdeführerin sei eine Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Sache zur Durchführung der notwendigen Abklärungen und zum Erlass eines neuen Entscheids an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 1. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.