fragen, welche diese mit Stellungnahme vom 20. Juni 2023 beantworteten. In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 2. Februar 2024 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. Am 14. Februar 2024 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Rückenschmerzen, schwere Depressionen und eine posttraumatische Belastungsstörung erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der IV an. 2. 2.1. Am 22. Mai 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 2. Februar 2024 und stellte folgende Rechtsbegehren: