Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin wiederum Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog dabei die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem RAD und liess die Beschwerdeführerin durch die ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) polydisziplinär begutachten (ABI-Gutachten vom 23. November 2022). Nachdem die Beschwerdeführerin gegen den daraufhin am 9. Dezember 2022 erlassenen Vorbescheid, mit welchem ihr die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht gestellt worden war, Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin den Gutachtern mit Schreiben vom 19. April 2023 Ergänzungs-