1. 1.1. Die 1972 geborene, als Produktionsmitarbeiterin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 26. Juli 2016 unter Hinweis auf eine Diskushernie bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog dabei die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, worin u.a. ein psychiatrisches und ein neurologisches Gutachten des B._____ (Gutachten vom 4. und 27. Januar 2017) enthalten sind, und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).