7.4. Die Integritätsentschädigungsbeurteilungen der Kreisärzte sind plausibel und nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für die sich auf Suva-Tabelle 8 stützende fachärztlich-neurologische Einschätzung von Dr. med. G._____ vom 23. März 2023. Darin hält dieser fest, dass die neuropsychologische Untersuchung bei der Beschwerdeführerin nur eine minimale Hirnfunktionsstörung (Integritätsschaden 0 %) ergeben habe (vgl. VB