und aufgrund der mittelschweren bis schweren AC-Gelenksarthrose links - 17 - und leichter beginnender Omarthrose links gestützt auf Suva-Tabelle 5 (Integritätsschaden bei Arthrosen) eine Integritätsentschädigung von 5 % zugesprochen (VB 697 S. 2). Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass insbesondere gestützt auf Tabelle 8 der Suva die gesamte Integritätsentschädigung auf wenigstens 70 % einzuschätzen sei (Beschwerde, Ziff. 86).