_, Facharzt für Neurologie, der Beschwerdeführerin aufgrund einer minimalen bis leichten Hirnfunktionsstörung (aufgrund der Fati- gue-Symptomatik mit grenzgradiger Verschlechterung der Reaktionsleistung unter Dauerkonzentration) gestützt auf die Suva-Tabelle 8 (Integritätsschaden bei Hirnfunktionsstörungen nach Hirnverletzung) eine Integritätsentschädigung von 10 % für angezeigt (VB 361). Aus unfallchirurgischer Sicht wird der Beschwerdeführerin angesichts des Milzverlusts gestützt auf Suva-Tabelle 9 (Integritätsschaden bei Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten an inneren Organen) eine Integritätsentschädigung von 10 %