6.4. Gemäss dem von der Arbeitgeberin in Zusammenhang mit der Tätigkeit als technische Fachspezialistin vorgelegten Stellenbeschrieb umfasst diese Tätigkeit unter anderem die Leitung von regionalen Sicherheitsprojekten, die Beratung der regionalen Partner im Bereich Sicherheit und die Entwicklung von Flächenkampagnen in Themen der Sicherheit (VB 597 S. 4). Die Anforderungen umfassen unter anderem ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität (betriebswirtschaftlich oder technisch), eine abgeschlossene Ausbildung zum Sicherheitsfachmann nach EKAS, eine Weiterbildung für die Selbstschutzarbeit […], eine Ausbildung