8C_66/2020 vom 14. April 2020 E. 4.2.1 mit Hinweisen). Derweil kommt es bei der Wahl zwischen Kompetenzniveau 2 oder 3 vor allem darauf an, ob die betroffene Person für die in Frage kommenden Tätigkeiten qualifiziert ist, womit Diplome oder Erfahrung im Berufsbereich massgeblich für die Einteilung in Kompetenzniveau 2 oder 3 sein können (vgl. zum Ganzen BGE 150 V 354 vom 14. Juni 2024 E. 6).