Das Valideneinkommen ist vorliegend – nach Lage der Akten zu Recht – unbestritten. Hinsichtlich des Invalideneinkommens stützte sich die Beschwerdegegnerin sodann auf statistische Werte der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik (LSE), namentlich die LSE 2020, Tabelle TA1_tirage_skill_level, Total, Frauen, Kompetenzniveau 3, und errechnete unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit, der Nominallohnentwicklung von 2020 bis 2023 und unter (unbestrittener) Verneinung eines leidensbedingten Abzugs ein Invalideneinkommen von Fr. 81'036.00.