degegnerin während über vier Jahren geleisteten Taggeldzahlungen (Beschwerde, Ziff. 66) ist unbehelflich, beurteilt sich das Kriterium der somatisch bedingten Arbeitsunfähigkeit doch einzig nach medizinischen Gesichtspunkten (Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts U 284/06 vom 13.11.2006 E. 3.7). Ein blosser Verweis auf die über vierjährige vollständige Krankschreibung durch den internistisch spezialisierten Hausarzt der Beschwerdeführerin (Beschwerde, Ziff.