Danach folgte ein (bloss) gut einmonatiger Reha-Aufenthalt in Bellikon (13. Mai bis 18. Juni 2019; VB 56). Später folgten unfallbedingt lediglich noch kleinere operative Eingriffe am 17. Juli 2019 (OSME am AC- Gelenk/Clavicula links: VB 73; vgl. VB 65) und 9. Dezember 2022 (OSME- Entfernung thorakal links; VB 649; vgl. VB 653). Die zusammen mit letzterer durchgeführte Mammareduktion (ebd.), welche zu Komplikationen (Nachblutungen) und einem erneuten operativen Eingriff führte (VB 653 S. 1; 665 S. 2 f.), wurde von der Beschwerdegegnerin als nicht-unfallbe- dingt erachtet (VB 450; 468; 475; 485; vgl. die erfolgte Kostengutsprache der Krankenkasse in VB 649 S. 3).