5.1.2. Wenn die Beschwerdeführerin das Ereignis vom 7. April 2019 unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichts 8C_488/2011 vom 19. Dezember 2011 als mittelschweres Ereignis im Grenzbereich zu den schweren Unfällen erkennen will (Beschwerde, Ziff. 57) interpretiert sie dieses fehl. Dass das verunfallte Ehepaar im vom Bundesgericht zu beurteilenden Fall, wie vorliegend die Beschwerdeführerin (E. 3 hiervor), in ihrem Fahrzeug eingeklemmt wurde und von der Feuerwehr geborgen werden musste, war letztlich nicht massgeblich für die Schwere des Unfallgeschehens (welche vor Bundesgericht unbestritten war;