aufgeschlitzt (VB 82 S. 4 ). Beim Eintreffen der Polizei war die Beschwerdeführerin noch im Wagen eingeklemmt, eine Bauchhälfte sei aufgeschlitzt gewesen. Die Tochter der Beschwerdeführerin habe sich über diese gebeugt und ihr mit Tüchern die offene Wunde abgedrückt ("die Innereien wurden hier von der Tochter reingedrückt"; VB 82 S. 13 und 24). Die schwerverletzte Beschwerdeführerin war direkt nach dem Unfallgeschehen noch ansprechbar (VB 82 S. 24), wurde dann aber nach Befreiung durch die Feuerwehr in die Intensivstation der Klinik E._____ eingeliefert (vgl. VB 38). Sie erlitt durch den Unfall ein Polytrauma mit struktureller Hirnverletzung (vgl. VB 381 S. 11;