3. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin am 7. April 2019 auf einer Autobahn in Deutschland einen Personenwagen fuhr, welcher auf der linken Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h (VB 82 S. 19) unterwegs war. Aus ungeklärten Gründen (VB 82 S. 16) bremste die Beschwerdeführerin an einem Stauende voll ab und lenkte das Fahrzeug nach rechts in Richtung Standstreifen. Dabei touchierte sie mit dem linken vorderen Teil ihres Wagens das hintere rechte Eck eines Sattelaufliegers, welcher verkehrsbedingt auf der rechten Fahrbahn stand. Durch diesen Streifvorgang wurde das Fahrzeug der Beschwerdeführerin -7-