"1. Der Einspracheentscheid vom 21. März 2024 sei aufzuheben, und es sei der Beschwerdeführerin eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf einer Basis einer Invalidität von 100 % zuzusprechen sowie eine Integritätsentschädigung auf der Basis einer Integritätseinbusse von 70 %. 2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen zur weiteren medizinischen Abklärung, insbesondere einer verwaltungsexternen polydisziplinären medizinischen Begutachtung, und neuem Entscheid über die Ansprüche der Beschwerdeführerin.