ein, und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 16. Juni 2023 ab dem 1. August 2023 eine IV- Rente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 35 % und eine Integritätsentschädigung gestützt auf einen Integritätsschaden von 25 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache vom 15. August 2023 wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 21. März 2024 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 6. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte die folgenden Rechtsbegehren: