Daraufhin sprach die Invalidenversicherung der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. Juni 2021 gestützt auf eine 100%ige Invalidität ab dem 1. Juni 2019 eine ganze IV-Rente zu. Die Beschwerdegegnerin unternahm derweil weiterte medizinische Abklärungen, stellte am 14. Juni 2023 per 31. Juli 2023 die Übernahme der Heilbehandlungskosten (ausgenommen Bedarfsanalgesie; Physio- und Ergotherapie per 30. September 2023) und Taggelder ein, und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 16. Juni 2023 ab dem 1. August 2023 eine IV- Rente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 35 % und eine Integritätsentschädigung gestützt auf einen Integritätsschaden von 25 % zu