Es kann in Würdigung der gesamten Umstände aus medizinisch-theoretischer Sicht von einer Arbeitsfähigkeit von 40 % sowohl für die bisherige Tätigkeit als Kundenberater als auch für jede angepasste Tätigkeit ausgegangen werden. Sollte der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde sowie dem eingereichten Bericht von Dr. med. D._____ vom 24. April 2024 eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation geltend machen, indem er diese mit dem Abbruch des zugesprochenen Arbeitsversuchs begründet (Beschwerde S. 1), stünde es ihm frei, ein Revisionsgesuch bei der Beschwerdegegnerin einzureichen, da die Verfügung vom 3. April 2024 den Endzeitpunkt der relevanten Sachver-