Dies entspricht ungefähr der Beurteilung im Gutachten der Estimed AG. Anzumerken ist, dass die psychiatrische Exploration von der Natur der Sache her nicht ermessensfrei erfolgen kann. Für den begutachtenden Psychiater besteht daher immer ein gewisser Spielraum, innerhalb dessen verschiedene medizinisch-psychiatrische Interpretationen möglich, zulässig und zu respektieren sind, sofern der Experte lege artis vorgegangen ist (Urteil des Bundesgerichts 8C_103/2022 vom 10. Mai 2022 E. 4.3.1 mit Hinweisen), was vorliegend der Fall ist. Somit kann auch der Bericht von prakt. med. E._____ keine Zweifel an der gutachterlichen Einschätzung begründen.